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Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, 16.07.2010 - 2 M 38/10 |
Zitiervorschläge
Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, 16.07.2010 - 2 M 38/10 (https://dejure.org/2010,77828)
Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 16.07.2010 - 2 M 38/10 (https://dejure.org/2010,77828)
Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 2 M 38/10 (https://dejure.org/2010,77828)
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Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekvw.de
§§ 34 Abs. 1 Satz 1, 35 Abs. 3 MVG.EKD
Arbeitzeitkonten, Dienstpläne, Informationsrecht, Mitarbeitervertretung Informationsanspruch
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12
Glaubhaftmachung bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wegen Suizidalität …
Dabei geht der Senat entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt: Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/10 -, nach juris) davon aus, dass eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen kann: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und so lange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d. h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).